A wie Ablauf- und Aufbauorganisation
B wie Buchhaltung
C wie Controlling
D wie Datenschutz
E wie Existenzgründung, Einkommensteuer
F wie Finanzierung
G wie Gewerbeanmeldung
H wie Handelsregister
I wie Insolvenz
J wie Jahresabschluss
L wie Lebenslauf
M wie Marketing
N wie Nutzwertanalyse
O wie Ordnungspolitik
P wie Patientenverfügung
Q wie Qualitätsmanagement
R wie Risikomanagement
S wie Sortimentspolitik
T wie Tilgung
U wie Unternehmensregister
V wie Verwaltungsakt
W wie Wirtschaftliche Kennzahlen
X wie Xanthippe
Y wie Ypsilon
Z wie Zahlungsziel
Ablauf- und Aufbauorganisation
- Ablauforganisation bezeichnet in der Organisationstheorie die Ermittlung und Definition von Arbeitsprozessen unter Berücksichtigung von Raum, Zeit, Sachmitteln und Personen, während sich die Aufbauorganisation hauptsächlich mit der Strukturierung einer Unternehmung in organisatorische Einheiten – Stellen und Abteilungen – beschäftigt.
- Aufbauorganisation und die Ablauforganisation stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis und betrachten somit gleiche Objekte unter verschiedenen Aspekten. Während es bei der Aufbauorganisation um die Bildung von organisatorischen Ressourcen geht, beschäftigt sich die Ablauforganisation mit der finalen oder temporalen Kette einzelner Arbeitsschritte unter Nutzung dieser Ressourcen.
B wie Buchhaltung
Buchhaltung
- Buchhaltung ist die Organisationseinheit eines Unternehmens, die die Buchführung erstellt. Die Begriffe Buchhaltung und Buchführung werden umgangssprachlich häufig synonym verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet der Begriff Buchführung nur die Methodik oder Tätigkeit.
Je nach Größe und Art der Organisation kann es sinnvoll sein, die Buchhaltung in Teilbereiche zu untergliedern.
C wie Controlling
Controlling
- Controlling ist ein umfassendes Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der Geschäftsführung und der führungsverantwortlichen Stellen bei der zielgerichteten Beeinflussung bestehender betrieblicher Prozesse. Langfristiges Ziel ist dabei die Sicherung und Mehrung des Vermögens der Unternehmung bzw. der Erfüllung des Organisationsszwecks im nicht-wirtschaftlichen Bereich. Controller gestalten und begleiten.
D wie Datenschutz
Datenschutz
- Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten.
Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
E wie Existenzgründung, Einkommensteuer
Existenzgründung
- Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung, wobei dieser Begriff eher für Gründung größerer Unternehmen jenseits des Mittelstand benutzt wird.
Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierzu gehören:
- Definition von Produkten, Leistungen und Argumenten für Kundengespräche
- Marktbeobachtung und Einschätzung von Risiken und Chancen
- private Vorsorge für Unfälle, Alter und unvorhergesehene Ereignisse (auch die Sorge für * die laufenden Betriebskosten, Löhne usw.)
- Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.)
- Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)
- Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) sowie deren Steuerung und Erfolgskontrolle
- Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)
Einkommensteuer
- Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Dabei gelten spezielle Regelungen für das inländische Einkommen und das Welteinkommen. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer (als Unterform der Zinsabschlag, seit 2009 abgelöst durch die Abgeltungssteuer).
F wie Finanzierung
Finanzierung
- Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
G wie Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung
- Als Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) bezeichnet man die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei einer zuständigen Behörde. Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
H wie Handelsregister
Handelsregister
- Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.
I wie Insolvenz
Insolvenz
- Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu kann. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung. Man unterscheidet zwischen zwei Insolvenzarten:
Insolvenz juristischer Personen,
Insolvenz natürlicher Personen
J wie Jahresabschluss
Jahresabschluss
- Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Bei Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls ergänzt um den Anhang und den Lagebericht. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe stellen eine Einnahmenüberschussrechnung auf.
L wie Lebenslauf
Lebenslauf
- Der Lebenslauf listet die wichtigsten individuellen Daten einer Person auf. Er wird in den meisten Fällen in tabellarischer Form dargestellt, kann aber in Ausnahmefällen auch Textform annehmen. Die Erstellung erfolgt heute üblicherweise mit Textverarbeitungsprogrammen. Bei einigen Berufsgruppen ist jedoch auch eine handschriftliche Erstellung üblich. Ein Lebenslauf ist der wichtigste Teil der Bewerbungsmappe, entweder in der ausführlichen Form mit Anhang oder in Form einer Kurzbewerbung. Der Verfasser möchte mit dem Lebenslauf wie auch mit der gesamten Bewerbung den bestmöglichen Eindruck beim Empfänger hinterlassen.
M wie Marketing
Marketing
- Der Begriff Marketing (veraltet Absatzwirtschaft) bezeichnet zum einen den Unternehmensbereich, dessen Aufgabe (Funktion) es ist, Waren und Dienstleistungen zu vermarkten; zum Anderen beschreibt dieser Begriff ein Konzept der ganzheitlichen, marktorientierten Unternehmensführung zur Befriedigung der Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden und anderer Interessengruppen (Stakeholder). Damit entwickelt sich das Marketingverständnis von einer operativen Beeinflussungstechnik (Marketing-Mix-Instrumente) hin zu einer Führungskonzeption, die andere Funktionen wie zum Beispiel Beschaffung, Produktion, Verwaltung und Personal mit einschließt.
N wie Nutzwertanalyse
Nutzwertanalyse
- Die Nutzwertanalyse (NWA; auch Punktwertverfahren, Punktbewertungsverfahren oder Scoring-Modell genannt) gehört zu den quantitativen nicht-monetären Analysemethoden der Entscheidungstheorie. Zangemeister als einer der frühen deutschen Vertreter definiert sie als eine „Analyse einer Menge komplexer Handlungsalternativen mit dem Zweck, die Elemente dieser Menge entsprechend den Präferenzen des Entscheidungsträgers bezüglich eines multidimensionalen Zielsystems zu ordnen. Die Abbildung der Ordnung erfolgt durch die Angabe der Nutzwerte (Gesamtwerte) der Alternativen.
Eine NWA ist geeignet, wenn „weiche“ – also in Geldwert oder Zahlen nicht darstellbare – Kriterien vorliegen, anhand derer zwischen verschiedenen Alternativen eine Entscheidung gefällt werden muss.
O wie Ordnungspolitik
Ordnungspolitik
- Ordnungspolitik bezeichnet alle staatlichen Maßnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens gerichtet sind, insbesondere die Erhaltung, Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung. Die Ordnungspolitik schafft einen Rahmen, in welchem marktwirtschaftliche Kräfte wirken können, und zielt darauf, wirtschaftliche Machtkonzentrationen zu verhindern
P wie Patientenverfügung
Patientenverfügung
- Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Q wie Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement
- Qualitätsmanagement oder QM bezeichnet alle organisierten Maßnahmen, die der Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Leistungen jeglicher Art dienen. Qualitätsmanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. In Branchen wie der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Teilen der Gesundheitsversorgung, z.B. der medizinischen Rehabilitation oder der Arznei- und Lebensmittelherstellung ist das Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben.
R wie Risikomanagement
Risikomanagement
- Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken. Es ist ein systematisches Verfahren, das in vielfältigen Bereichen Anwendung findet, zum Beispiel bei
- Unternehmensrisiken,
- Kreditrisiken,
- Finanzanlagerisiken,
- Umweltrisiken,
- versicherungstechnischen Risiken,
- technischen Risiken.
S wie Sortimentspolitik
Sortimentspolitik
- Sortimentspolitik ist die für Handelsunternehmen gebräuchliche Entsprechung für den für Herstellunternehmen geltenden Begriff der Produktpolitik und ein essenzielles Aktionselement des Handelsmarketings. Das Sortiment kennzeichnet die gesamte Palette der von einem Handelsunternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen.
T wie Tilgung
Tilgung
- Tilgung ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld. Diese kann in gleich bleibenden Raten (inkl. Zinsen) (Annuität), unterschiedlichen Raten (inkl. Zinsen) (Tilgungshypothek) oder in einem einzigen Betrag erfolgen (inkl. Zinsen). Anwendung findet die Tilgung bei Darlehen, Krediten oder Anleihen.
Tilgung in Raten erfolgt meist anhand eines vorher festgelegten Tilgungsplans.
Langfristige Tilgung nennt man Amortisation und findet v. a. bei Hypotheken und Anleihen Anwendung.
U wie Unternehmensregister
Unternehmensregister
- Das Unternehmensregister ist eine bestehende Internetplattform zur Recherche von firmenrelevanten Daten, die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.
V wie Verwaltungsakt
Verwaltungsakt
- Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Er ist in § 35 VwVfG legaldefiniert.
Vorausgesetzt ist ein (obrigkeitliches) Über-Unterordnungs-Verhältnis, insbesondere des Staates im Verhältnis zum Bürger, aber auch im Verhältnis zwischen verschiedenen Trägern von Staatsgewalt, sofern diese in einem Über-Unterordnungs-Verhältnis zueinander stehen.
W wie Wirtschaftliche Kennzahlen
Wirtschaftliche Kennzahlen
- Wirtschaftliche Kennzahlen. Ein volkswirtschaftlicher Indikator (auch Konjunkturindikator oder makroökonomische Kennzahl genannt) ist eine Messgröße, die Aussagen über die konjunkturelle Entwicklung oder die wirtschaftliche Situation im Allgemeinen von Volkswirtschaften erlaubt und insbesondere aus der makroökonomischen Forschung abgeleitet wird.
X wie Xanthippe
Xanthippe
- Xanthippe war die Ehefrau des Philosophen Sokrates, die als Inbegriff des zänkischen Weibes in die europäische Literatur eingegangen ist. Ihr Name wird oft sprichwörtlich gebraucht und steht dann für eine übellaunige, streitsüchtige Frau, häufig auf die partnerschaftliche Beziehung bezogen.
Y wie Ypsilon
Ypsilon
- Das Ypsilon (griechisches Neutrum, Majuskel, Minuskel) ist der 20. Buchstabe des griechischen Alphabets und hat nach dem milesischen Prinzip einen numerischen Wert von 400. Im 1. Jahrhundert v. Chr. wurde der Buchstabe auch als 25. Buchstabe in das lateinische Alphabet übernommen.
Z wie Zahlungsziel
Zahlungsziel
- Das Zahlungsziel ist eine Zahlungsbedingung, die bei der Schließung eines Kaufvertrages gewährt werden kann. Der Verkäufer räumt hierbei dem Käufer eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises ein. Unter Zahlungsziel versteht man den unter beiden Vertragsparteien vereinbarten und akzeptierten spätesten Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung. Also z. B. bei einem Zahlungsziel 45 Tage nach Rechnungseingang muss das Geld innerhalb dieser sechs Wochen auf dem Konto sein. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Rechnungszahler automatisch im Zahlungsverzug. Einen Kauf, bei dem ein solches Zahlungsziel gewährt wird bezeichnet man als Zielkauf bzw. ein Kauf auf Ziel.