Hier erhalten Sie Informationen aus der Branche - "Kurz und Knapp"
Langer Bürodienstag [DS] 12.10.2007Themenbereich „Aushangverpflichtung von Arbeitgeber“ [DS] 15.10.2006
Jeder Arbeitgeber (jede Gesundheitseinrichtung) ist gesetzlich verpflichtet, über bestimmte Arbeitsgesetze und –verordnungen in der aktuellen Fassung im Rahmen eines Aushanges zu informieren. So ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches gerade für Einrichtungen im Gesundheitswesen nicht zu unterschätzen ist, aushangpflichtig ! (Siehe § 12, Abs. 5 AGG !)
[x] SchließenInternet-Apotheke: Vorsicht bei Fälschungen [as] 10.04.2008
Größte Gefahr bei Händlern aus Nahost!
Hier erhalten Sie wichtige Hinweise auf Seriosität: Qualitätssiegel, Webseite mit Impressum, AGB´s und Beratungsnummer sowie Telefonnummern der Ansprechpartner.
Wer Medikamente aus dem Internet bestellen will, sollte unbedingt darauf achten, diese von europäischen Anbietern zu beziehen.
Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr 2007 Internet-Apotheken getestet.
Bei Präperaten aus Fernost besteht die Gefahr, dass die Bezieher mit Fälschungen versorgt werden. z. B. könnten bei Naturheilmitteln aus China falsche Dosierungen oder andere Wirkstoffe angegeben sein. Ein anderes typisches Beispiel dafür ist die stark nachgefragte Potenzpille “Viagra”, die entweder nichts oder nicht das Richtige enthalte. Nach der Einnahme könnten üble Nebenwirkungen die Folge sein.
Nach ersten Erhebungen wurden in Deutschland im Jahr 2007 ca. 2400 Medikamentenfälschungen festgestellt. Weltweit sind rund zehn Prozent aller verkauften Arzneimittel Fälschungen, lt. Informationen des Bundeskriminalamtes (BKA).
Wie erkenne ich eine seriöse Internet-Apotheke.
Darauf sollte unbedingt geachtet werden:
-das auf der Webseite ein Impressum sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) veröffentlicht sind,
-das eine Beratungsnummer für telefonische Rückfragen angegeben ist,
-das ein Qualitätssiegel die Seriosität bestätigt.
Auch ist höchste Vorsicht geboten, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage eines Rezeptes verkauft werden. Ein solches Vorgehen ist nicht erlaubt.
[x] SchließenArbeitsrecht [as] 07.06.2008
Wer glaubt, ohne Probezeit vollen Kündigungsschutz zu haben, der irrt sich!
Der Kündigungsschutz greift laut Gesetz erst nach sechs Monaten – eine verkürzte oder wegverhandelte – Probezeit ändert daran nichts.
Ausnahme: Der Angestellte kann eine Klausel aushandeln, die den Kündigungsschutz vorverlegt.
Arbeitsverträge müssen nicht immer schriftlich abgeschlossen werden.
Die Schriftform ist zwar üblich, allerdings kann ein Arbeitsverhältnis auch mündlich geschlossen werden. Kündigungen sind dagegen nur Wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
[x] SchließenSozialversicherungsrecht
Betriebsnummern werden neuerdings zentral vergeben.
Seit dem 01.01.2008 werden die so genannten Betriebsnummern zentral vergeben. Waren bisher die lokalen Agenturen für Arbeit für die Vergabe zuständig, so ist jetzt der Zentrale Betriebsnummernservice (BNS) in Saarbrücken bundeseinheitlicher Ansprechpartner.
[x] SchließenVertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
Themenbereich „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)“
Auch wenn die Gesundheitsreform 2007 wenig eindeutig ist, so scheint dies für das neue VÄndG ab 01. Januar 2007 weniger zu gelten.
Auch wenn die Gesundheitsreform 2007 wenig eindeutig ist, so scheint dies für das neue VÄndG ab 01. Januar 2007 weniger zu gelten. Die wesentlichen Neuregelungen sind klar und weniger strittig und sollen daher in Kürze aufgezählt werden:
- Die Gründung von Zweigpraxen auch über KV-Bezirken hinweg, soll erlaubt werden;
- Örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften werden zugelassen;
- Teilzulassungen werden eingeräumt, z. B. um Beruf und Familie optimaler zu vereinbaren;
- Die Anstellung von Ärzten in Praxen wird erleichtert;
- Vertragsärzte dürfen sich künftig auch in Krankenhäusern (anteilig) anstellen lassen;
- Aufhebung der Altersgrenzen in unterversorgten Gebieten
- Erleichterung bei der Gründung von MVZ
- Verlängerung der Anschubfinanzierung bei der Integrierten Versorgung
- Leistungsgerechtere Vergütung durch einheitliche Katalogpreise mit Mengenbudgets, d. h. auf die komplizierte Punktevergütung soll verzichtet werden